Unsere Mitgliedsbeiträge
Wichtig!
Beim Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden, bedarf es
bei Kindern ab dem 12. bis zum 14. Lebensjahr zwingend eine Einverständniserklärung beider Elternteile
und bis zum 12. Lebensjahr zusätzlich zwingend eine Ausnahmegenehmigung.
Hier findet ihr die dafür nötigen Formulare
Ausnahmegenehmigung
herunterladenEinverständniserklärung
herunterladen